Präventionsschulung in Bremen gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Bremischen Spielhallengesetzes (BremSpielhG)
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Teilnahmebedingungen
Schulungsort ist ein Tagungshotel in Bremen
Die Teilnahme gilt als erfolgreich, wenn die Teilnehmenden sich in geeigneter Weise mit den Inhalten der Schulung vertraut gemacht haben und ohne Fehlzeiten anwesend waren.