Praeventionsschulungen
FAQ

FAQ

Diese Online-Plattform bietet die Möglichkeit, einfach und schnell Schulungen im Bereich Spielerschutz und Prävention zu finden und zu buchen. Sie gibt, unterteilt nach Bundesländern, einen Überblick zu Schulungsangeboten für Spielhallenunternehmer und deren Mitarbeiter. Die Schulungen entsprechen den Anforderungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages sowie der länderspezifischen Landesspielhallen- bzw. Ausführungsgesetze. Die Schulungen werden von verschiedenen etablierten Anbietern angeboten, die dieser Plattform freie Schulungsplätze melden. Dieses Portal stellen wir kostenlos zur Verfügung, sowohl für Schulungsanbieter als auch für jene, die die Schulungen buchen möchten.

Die Angebote richten sich an Spielhallenunternehmer sowie an Aufstellunternehmer in der Gastronomie, die geeignete Schulungsmaßnahmen für sich und/oder ihre Mitarbeiter suchen, um die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Spielerschutz zu erfüllen. Unser Angebot umfasst dabei sowohl Erstschulungen als auch Wiederholungsschulungen.

Einen Überblick über die Seminaranbieter erhalten Sie unter Schulungsanbieter.

Die Schulungsanforderungen werden in den Landesspielhallengesetzen geregelt und unterscheiden sich daher von Bundesland zu Bundesland. Unter „Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie“ finden Sie alle landesspezifischen Anforderungen im Überblick. Die Inhalte der in den jeweiligen Bundesländern angebotenen Schulungen entsprechen den gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen.

Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Veranstalter sämtliches Personal, das für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzt ist, in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens zu schulen haben. Weitere Informationen erhalten Sie unter „Gesetzliche Bedingungen“.

Dieser Aspekt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Einen Überblick zu den verschiedenen Regelungen finden Sie unter dem Punkt „Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie“.

Auch die Schulungsdauer ist gesetzlich je nach Bundesland individuell geregelt. Der Mindestumfang variiert zwischen sechs und 14 Stunden. Weitere Informationen finden Sie jeweils in der Beschreibung des entsprechenden Angebots und im Überblick über die „„Schulungen Spielhalle“ und „Schulungen Gastronomie““.

Um ein möglichst flächendeckendes Angebot zu gewährleisten, arbeiten wir mit mehreren Anbietern zusammen. Alle Anbieter erfüllen die gesetzlichen Vorschriften und höchste Qualitätsanspruche durch die Überprüfung, ob sie in einem Bundesland akkreditiert sind. Mehr zu den Schulungsanbietern erfahren Sie unter Schulungsanbieter.

Um als Schulungsanbieter zugelassen zu werden, müssen die Schulungsanbieter den Nachweis über die Einhaltung länderspezifischer, qualitativer und gesetzlicher Standards erbringen, d. h. sie müssen mindestens in einem Bundesland als Schulungsanbieter akkreditiert sein. Wenn Sie als Schulungsanbieter Ihre Termine in das Portal einstellen möchten, können Sie unser Anfrageformular nutzen.

Ja, die gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen im Bereich Suchtprävention und Aufklärung werden regelmäßig wiederholt.

Nein, die Seminare werden in verschiedenen Bundesländern und an unterschiedlichen Standorten angeboten.

Die Teilnahmegebühr enthält die Kosten für das Seminar. Weitere Leistungen entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Anbieters.

Ja, alle Teilnehmer/-innen erhalten zeitnah nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat, das Ihnen die Teilnahme bestätigt. Dieses weist die Dauer sowie die Inhalte der Schulung und den Namen des/der Teilnehmers/-in aus.

Nein. Für einen solchen Nachweis müssen Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer wenden.

Wenden Sie sich bitte direkt an den Schulungsanbieter.

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